AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
STAND: März 2026
Die nachfolgenden Bedingungen gelten als Grundlage der geschlossenen Rechtsbeziehung für alle Leistungen zwischen Sabrina Wachter Hochzeitsplanung (Balzerstraße 10, 6773 Vandans), die Betreiberin der Website sabrinawachter.at/hochzeitsevent und hochzeitsevent.at, Veranstalterin des „DU – ICH – WIR Das Hochzeitsevent“ (7. November 2026 im Spinnsaal der Fabrik Klarenbrunn, Bludenz) ist, und deren Geschäftskunden (folglich „Kunde“ bzw. „Aussteller“), sowie Privatkunden (Gäste / Besucher) in ihren zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.
A Allgemeines
A1. Daten
Der Kunde verpflichtet sich, Sabrina Wachter Hochzeitsplanung während der Geschäftsbeziehung sämtliche Änderungen seiner Kontaktdaten schriftlich bekanntzugeben, sodass diese zu jedem Zeitpunkt über richtige und aktuelle Daten verfügt. Sollte eine postalische Sendung auf Verschulden des Kunden (Nichtinformation über Umzug etc.) erneut versandt werden müssen, hat der Kunde für diese Versandkosten aufzukommen. Sabrina Wachter Hochzeitsplanung ist nicht verpflichtet, ohne Aufforderung Daten, Angaben oder Informationen zu prüfen oder zu aktualisieren.
Der Kunde erklärt sich mit der Teilnahme am Event damit einverstanden, dass Sabrina Wachter Hochzeitsplanung die von ihm angegebenen Daten sowie sämtliche sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Daten für die Dienste von Sabrina Wachter Hochzeitsplanung und die damit verbundenen Leistungen (z.B. Verwaltung, Verrechnung, Datensicherung, Datenschutzkontrolle, Support) speichern, nutzen, verarbeiten und aus- werten darf. Der Kunde stimmt zu, dass Sabrina Wachter Hochzeitsplanung dieselben Daten zur Zusendung von Informationen über Produkte, Dienstleistungen, Sonder- und Werbeaktionen per Post, E-Mail oder WhatsApp verwenden dürfen. Wenn ein Kunde dies nicht wünscht, kann er Sabrina Wachter Hochzeitsplanung diese Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen oder nach der Geschäftsbeziehung schriftlich die sofortige Löschung seiner Daten fordern.
Wie welche Daten des Users gespeichert und verarbeitet werden, kann zudem auf sabrinawachter.at/datenschutz nachgelesen werden.
A2. Bereitgestellte Inhalte
Der Kunde versichert, dass er für sämtliche zur Verbreitung erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten oder verwendeten Unterlagen (Texte, Fotos, Videos etc.) ist oder solch ein Recht erworben hat. Er hat zu verantworten, dass die genannten Copyrights der von ihm eingesandten Fotos korrekt sind und sowohl Urheber als auch gezeigte Personen oder an den Fotos beteiligte Dienstleister (Stylisten usw.) mit der Veröffentlichung der Fotos durch Sabrina Wachter Hochzeitsplanung einverstanden sind. Für die Rechtmäßigkeit oder die Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Wird ein vom Kunde übermittelter und von Sabrina Wachter Hochzeitsplanung folglich veröffentlichter Inhalt von dritter Seite beanstandet, so ist Sabrina Wachter Hochzeitsplanung zur Vermeidung eigener rechtlicher Nachteile berechtigt, diese Inhalte, sofern möglich, unverzüglich zu entfernen. Sämtliche Beanstandungen Dritter hinsichtlich Copyrights werden 1:1 an den Kunden weitergeleitet bzw. weiterverrechnet.
Mit der Übermittlung der Inhalte wird Sabrina Wachter Hochzeitsplanung das Recht eingeräumt, den Text zu lektorieren, an ihre Seitensprache anzupassen und ggf. einer Suchmaschinenoptimierung zu unterziehen sowie Fotos inkl. Angabe des Copyrights ggf. auch in anderen Medien von Sabrina Wachter Hochzeitsplanung zu veröffentlichen.
Sabrina Wachter Hochzeitsplanung haftet nicht für etwaige Fehlinformationen bei den Dienstleistereinträgen.
A3. Schriftverkehr
Sämtliche wichtige Informationen und Rechnungen werden allen Kunden stets per E-Mail oder WhatsApp mitgeteilt. Sollte der Kunde Probleme mit seinem Mailaccount haben, ist er verpflichtet, Sabrina Wachter Hochzeitsplanung dies unverzüglich mitzuteilen und ihr eine Ersatz-E-Mail-Adresse für die Kommunikation zu geben. Sabrina Wachter Hochzeitsplanung empfiehlt ausdrücklich, auch den Spam-Ordner mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen.
B Hochzeitsevent 2026
B.1 Ticketkauf & Zahlung
Die Messe Tickets sind sowohl im Online-Vorverkauf für 15€ pro Ticket erhältlich, als auch an der Tageskasse erhältlich. Die Zahlung erfolgt per PayPal, Kreditkarte oder bar vor Ort. Unbezahlte Tickets sind ungültig. Die Tickets sind nicht übertragbar und nur für den Tag der Messe (7. November 2026) gültig. Befindet die Höchstzahl der Gäste schon auf dem Gelände, so werden vor Ort keine Tagestickets mehr verkauft.
B.2 Im Ticket beinhaltete Goodies
Die im Ticket beinhalteten Goodies müssen persönlich vor Ort im Zeitfenster des Einlasses abgeholt werden. Eine Zusendung per Post oder Barauszahlung ist nicht möglich.
B3. Zahlungsbedingungen
Erst nach Erhalt und Begleichung der Rechnung ist der Aussteller verbindlich für das Hochzeitsevent am 7. November 2026 angemeldet. Mit der Begleichung der Rechnung werden automatisch die AGBs akzeptiert.
Ein fristgerechter Zahlungseingang ist Bedingung für den Standbezug. Eine Nichtzahlung der Rechnung bedeutet nicht eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung. Sollte der Betrag trotz Mahnungen nicht am Konto der Veranstalterin eingehen, gilt die Teilnahme zu den zum Zeitpunkt der Übergabe an den Rechtsanwalt fälligen Stornierungsgebühren als storniert. Die Rechnungen werden per Mail oder WhatsApp gesendet. Später getätigte kostenpflichtige Zusatzbestellungen wie zusätzliches Verkostungspaket werden gesondert in Rechnung gestellt oder vor Ort bar zu errichten sein.
B4. Vorstellung der Aussteller vorab
Im Ausstellerpaket ist folgende Bewerbung der Aussteller enthalten: eine Highlight Story auf der Instagram Seite @du_ich_wir_das_hochzeitsevent (frühestens ab September 2026 sowie eine Nennung im Ausstellerverzeichnis auf der Festival-Landingpage (frühestens zwei Monate vor dem Termin). Der Aussteller hat keinen Anspruch auf Vergünstigungen, wenn er auf die Bewerbung verzichten möchte oder die dafürerforderlichen Inhalte nicht fristgerecht übermittelt.
B5. Standplatzzuweisung
Die Zuweisung des Standplatzes erfolgt grundsätzlich seitens der Veranstalterin. Sie ist nicht verpflichtet, diesbezügliche Wünsche zu berücksichtigen. Der Standplan wird den Ausstellern spätestens 10 Tage vor dem Termin per WhatsApp gesendet. Kurzfristige Änderungen sind vorbehalten. Ein Nichtgefallen des Standplatzes berechtigt den Aussteller weder zum Rücktritt noch zu Schaden- Ersatzansprüchen.
B6. Standfläche und Beschriftung
Die Standfläche beträgt pro Aussteller grundsätzlich ca.5qm (2,8m x 1,6m). Für Aussteller der Kategorien Mode und/oder Schmuck wird versucht, die Fläche zu vergrößern.
Foodrtrucks und Fahrzeuge erhalten eine dafür ausreichende Fläche im Außenbereich, welche von der Veranstalterin festgelegt wird.
Die Standgrenzen sind einzuhalten. Die Aussteller werden dazu angehalten, gut mit ihren Standnachbarn zusammenzuarbeiten und auch hinter den Ständen für ein aufgeräumtes Bild zu sorgen.
Die Rückseite des Stands wird durch einen Vorhang oder eine Wand / Fenster gekennzeichnet.
An diesem wird die Beschriftung des Stands festgemacht. Eine Verschiebung oder Entfernung dieser ist nicht gestattet. Der Vorhang darf nicht als Aufhängung verwendet werden. Sollte der Vorhang nach dem Event grob verschmutzt oder beschädigt sein, so werden die Kosten zur Wiederherstellung dem Aussteller in Rechnung gestellt. Müssen Gegenstände aufgehängt werden, muss dies zuvor mit der Veranstalterin abgesprochen werden.
B7. Gestaltungsregeln
Für eine einheitliche, zum Stil der Veranstaltung passende Gestaltung ist jeder Aussteller verpflichtet, auf typisches Messemobiliar und große Brandings (Rollups, Werbebanner, Traversen, Leuchtsteleneigene Wände usw.) zu verzichten. Es wird darum gebeten, mit Staffeleien und eigenen Möbeln zu arbeiten, einheitliche Tische / Regal vom Spinnsaal zu reservieren, oder bei EventWide Bregenz zu mieten. Die einzelnen Bereiche des Events werden den Teams zugeordnet. Die Teamleiter und alle Mitglieder sind dafür verantwortlich, dass ihr Team ein den Gestaltungsregeln entsprechenden und einheitliches Bild abgibt.
Die Einteilung der Teams obliegt der Veranstalterin in Absprache mit dem Teamleitungen.
B8. Technische Anschlüsse & Musik
Ein Stromanschluss ist nicht an jedem Stand gewährleistet. Wer einen Stromanschluss benötigt, muss dies bereits bei der Anmeldung der Veranstalterin mitteilen. Für diesen werden 50€ brutto zusätzlich in Rechnung gestellt.
Auf lärmverursachende Geräte ist zu verzichten. Das Abspielen von Musik am Stand ist nur nach Absprache mit der Veranstalterin und den Ausstellern in seinem Umfeld möglich.
Für Live-Auftritte von Musikern, Rednerinnen oder Vortragenden ist nicht der Standplatz, sondern der Bereich der Trauungen in der Location vorgesehen.
Die Zuweisung der Trauungen und deren Zeiten obliegt Sabrina Wachter Hochzeitsplanung und ist an die vier Trauungen + After Party gekoppelt. Die Zeiträume sind vom Aussteller einzuhalten und verpflichtend. Tritt der Aussteller nicht wie vereinbart auf, werden ihm EUR 450,- Vertragsstrafe in Rechnung gestellt.
B.9 Werbung vor Ort
Dem Aussteller steht für Werbezwecke seine Standfläche zur Verfügung. Außerhalb des zugewiesenen Standplatzes dürfen keine Werbemittel angebracht werden.
Mode-Ausstellern ist es erlaubt, in angemessenem Rahmen und auf Nachfrage der Gäste hin von Models Visitenkarten o.Ä. zu verteilen. Nimmt dies überhand, oder müssen die Werbemittel im Anschluss aufgesammelt werden, so entfällt eine Reinigungspauschale von EUR 300,- brutto.
Der Aussteller darf lediglich Produkte bzw. Services aus der von ihm angemeldeten Firma und Branchenkategorie(n) (Siehe Eventheft) bewerben. Sollten vor Ort Produkte oder Services nicht gemeldeter oder nicht genehmigter Kategorien beworben werden, werden dem Aussteller nachträglich EUR 500,- brutto pro nicht gemeldeter bzw. nicht genehmigter Branchenkategorie in Rechnung gestellt.
B.10 Bewerbung weiterer Firmen / Untervermietung
Der Aussteller ist nicht berechtigt, den ihm zugewiesenen Stand unterzuvermieten, einer anderen Firma zu überlassen oder zu tauschen.
Am Standplatz des Ausstellers dürfen außer der angemeldeten Firma keine Personen vertreten sein, die voll oder teilweise selbständige sind, ihr Handwerk nicht ausschließlich gemeinsam mit dem Aussteller ausüben und deren Zielgruppe sich in irgendeiner Weise mit den Besuchern des Events deckt. Dies gilt auch dann, wenn diese Firma mit dem Aussteller in Kooperation oder einem Familienverhältnis steht. Sollte eine solche Firma während der Besuchszeiten am Standplatz vertreten sein, wird dieser im Nachhinein ein Betrag von EUR 500,- verrechnet – dies gilt auch dann, wenn kein Werbematerial ausgelegt oder verteilt wurde.
Wenn der Aussteller Werbematerial (Visitenkarten, Flyer usw.) oder gebrandete Produkte eines weiteren Unternehmens an seinem Stand auslegen oder verteilen möchte, kostet dies EUR 250,- brutto pro beworbenem Unternehmen und er muss dies bis spätestens eine Woche vor dem Termin schriftlich bei der Veranstalterin anmelden. Sollte der Aussteller dies ohne Bewilligung der Veranstalterin tun, werden ihm EUR 300,- brutto pro beworbenem Fremdunternehmen in Rechnung gestellt.
B.11 Aufbau & Abbau
Der Aufbau schon vorab möglich: Ab Freitag, 6. November 2026. Die genaue Uhrzeit folgt spätestens eine Woche vor dem Event.
In diesem Falle haftet Sabrina Wachter Hochzeitsplanung nicht für über Nacht in der Location gelagerte Gegenstände. Wird der gemietete Stand nicht rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (Samstag, 7. November – 9.00 Uhr) bezogen, hat Sabrina Wachter Hochzeitsplanung das Recht, darüber anderweitig zu verfügen. Der Aussteller hat in diesem Falle keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr bzw. eines aliquoten Teils davon.
Der Stand darf keinesfalls vor 19:00 Uhr (= Ende der letzten Trauung) geräumt werden (auch nicht teilweise). Sollte der Aussteller dies dennoch tun, werden ihm dafür EUR 150€ brutto pro angefangener Stunde in Rechnung gestellt. Spätestens am 08.011.2026 um 18:00 muss die Standräumung erfolgt sein, widrigenfalls kann Sabrina Wachter Hochzeitsplanung die Räumung des Standes auf Kosten des Ausstellers veranlassen. Sabrina Wachter Hochzeitsplanung ist nicht zur Einlagerung vergessener Ausstellungsgegenstände verpflichtet.
Beim Umbau vom Event zur Party (19.00– bzw. im Anschluss an die 4. Trauung) sind alle Aussteller verpflichtet einander zu unterstützen und für einen reibungslosen Übergang zur Party zu sorgen.
B.12 Zutritt & Tickets
Aussteller erhalten freien Zutritt zum Veranstaltungsgelände. Dies gilt lediglich für Geschäftsführer und Personal, das während Aufbau und Veranstaltung tatsächlich am Standplatz arbeitet. Andere Mitarbeiter oder Familienmitglieder etc. gelten als Besucher und benötigen zum Zutritt einen vorab angemeldeten Gästelistenplatz.
Wer auf der Gästeliste steht hat lediglich Zugang zum Event. Gästelistenplätze sind beschränkt und müssen bis 15. Oktober 2026 bei der Veranstalterin bekannt gegeben werden.
B.13 Frühstück & Verpflegung
Unser kleines, aber feines Frühstück startet um 8:30 Uhr und endet um 9:45 Uhr. Wer am Frühstück teilnehmen möchte, muss dies bis Mitte Oktober bei der Veranstalterin anmelden.
Der Preis von 15€ ist am Eventtag bar zu bezahlen.
Jeder Aussteller bekommt zu Beginn des Events ein Armband. Dies ist den gesamten Messtag zu tragen. Mit diesem Armband erhalten die Aussteller vergünstigte Preise an bei den Verpflegungsständen und an der Bar.
B.14 Reinigung & Entsorgung
Die Ausstellungsfläche ist im selben Zustand zu übergeben, wie sie übernommen wurde. Eine Entsorgung von Müll, Werbemitteln oder anderen Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände oder bei anderen Ausstellern ist nicht erlaubt. Sämtlicher am Standplatz entstandener Müll muss vom Aussteller mitgenommen und in den dafür vorgesehenen Containern hinter dem Haus entsorgt werden. Sollte nach der Veranstaltung Müll eines Ausstellers aufgefunden werden, werden diesem Aussteller Entsorgungskosten verrechnet (Höhe der Kosten je nach Art und Menge des hinterlassenen Mülls, mindestens aber 300€ brutto).
B.15 Gastronomie & Hygiene
Der Verkauf oder die kostenlose Verköstigung von Speisen oder Getränken (Sekt usw.) muss in jedem Fall vorab von der Veranstalterin genehmigt werden. Speisen und Getränke für den Sofortverzehr dürfen nur von Betrieben, die eine Gastronomie-Konzession besitzen, verkauft werden. Wird den Besuchern Geschirr ausgegeben (ob Ein- oder Mehrweg, gilt auch für Servietten oder anderes Zubehör), hat der Aussteller dafür Sorge zu tragen, dass die Besucher das Geschirr bzw. den Müll vor Verlassen der Standfläche wieder beim Aussteller retournieren. Müll darf unter keinen Umständen bei anderen Ausstellern oder woanders auf Gelände landen – andernfalls werden Entsorgungskosten verrechnet (Höhe der Kosten je nach Art und Menge des hinterlassenen Mülls). Es gelten außerdem die rechtsgültigen Auflagen hinsichtlich Hygiene und Deklaration.
B.16 Brandschutz, Sicherheit & Haftung
Alle für den Aufbau und die Dekoration verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. Offenes Feuer (Stabkerzen etc.) ist nicht erlaubt. Ausstellungsgüter sind derart anzubringen, dass diese keine Gefahr für die Besucher darstellen oder Schäden verursachen können. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Sabrina Wachter Hochzeitsplanung haftet nicht fürDiebstähle, Verluste oder Beschädigungen. Mit der Teilnahme besteht kein automatischer Versicherungsschutz. Sabrina Wachter Hochzeitsplanung haftet für alle Schäden, die sie dem Aussteller grob schuldhaft verursacht; für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Veranstalterin nicht. Der Aussteller haftet für alle Schäden, welche durch ihn, seine Mitarbeiter oder seine Vertragspartner der Veranstalterin verursacht werden.
B.17 Dokumentation
Sabrina Wachter Hochzeitsplanung ist berechtigt, Fotografien und Filmaufnahmen von Ausstellern, Standpersonal, Models, Besuchern, Ständen und Ausstellungsgegenständen anfertigen zu lassen und auch in Zukunft – selbst wenn dieser Aussteller später nicht mehr bei der Veranstaltung teilnehmen sollte – fürWerbezwecke zu nutzen. Der Aussteller verzichtet diesbezüglich auf urheberrechtliche Ansprüche. Die Fotos bzw. Videos sind ausdrücklich nicht Teil des geschlossenen Vertrags. Es besteht keine Garantie dafür, dass jeder Aussteller unter den Aufnahmen zu finden ist bzw. Bildmaterial zugesandt bekommt.
B.18 Fristen
Sabrina Wachter weist in ihren Infomails/ WhatsApps stets eindeutig und klar auf Deadlines hin und es wird darum gebeten, diese Fristen für einen flüssigen Projektablauf unbedingt einzuhalten. Sämtliche Versäumnisse, die durch den Aussteller verschuldet sind (das gilt auch für Mails, die im Spam landen), berechtigen ihn weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatzansprüchen.
a.) Übermittelt der Aussteller die Inhalte für die Präsentation im Ausstellerverzeichnis bzw. auf Instagram nicht fristgerecht, bewirbt Sabrina Wachter Hochzeitsplanung diesen Aussteller auf Instagram bzw. im Ausstellerverzeichnis entweder mit einem ihr bereits vorliegenden Bild, einem Musterbild oder einem „Bild folgt“-Motiv. Möchte der Aussteller dies nach der Frist ändern, fallen Kosten von EUR 50,- brutto an. Der Eintrag auf Instagram kann nicht nachträglich angepasst werden.
b.) Erhält die Veranstalterin keine fristgerechte Rückmeldung bezüglich des Wortlautes der Beschriftung, wird ihr Vorschlag für die Beschriftung verwendet. Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden.
B.19 Stornierungsbedingungen
Die Buchung des Ausstellerpakets kann in keinem Fall seitens des Ausstellers kostenfrei zurückgezogen werden – auch nicht im Falle von Krankheit. Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Im Falle einer Stornierung wird der bereits bezahlte Standkostenbetrag von 500€ brutto einbehalten, um bisher angefallene Arbeiten zu entschädigen.
B.20 Vertragsauflösung/-änderung durch Sabrina Wachter Hochzeitsplanung
Verstößt der Aussteller gegen diese Bedingungen oder gesetzliche Bestimmungen, so behält sich die Veranstalterin das Recht vor, diesen Aussteller von der Teilnahme auszuschließen. Sabrina Wachter Hochzeitsplanung ist berechtigt, die Veranstaltung an einen anderen Ort zu verlegen, auf einen anderen Tag zu verschieben oder zu verkürzen. Ein Rücktrittsrecht oder Schadenersatzanspruch steht dem Aussteller lediglich im Fall der terminlichen Verschiebung oder der Verlegung an einen mind. 30km entfernten Ort zu. Bei Nichtabhaltung der Veranstaltung aus privaten Gründen, wegen einer dementsprechenden gesetzlichen Verordnung, oder weil eine Durchführung aufgrund gesetzlicher Auflagen nicht sinnvoll durchführbar wäre (z. B. wegen COVID-19 etc.), werden dem Aussteller 50% der geleisteten Zahlungen rückerstattet.
C Social Media Ads
C.1 Ausarbeitung und Veröffentlichung auf social Media
Die Inhalte für die Werbeanzeige(n) übernimmt Sabrina Wachter Hochzeitsplanung. Wünscht der Kunde die Verwendung bestimmter Bilder, muss er diese der Veranstalterin binnen 2 Werktagen nach der Zusendung der Vorschau per Mail oder WhatsApp senden. Ob diese Bilder oder die Bilder des Online-Eintrags verwendet werden, entscheidet Sabrina Wachter Hochzeitsplanung. Die Gestaltung bzw. das Wording erfolgt nach dem Corporate Design der Veranstalterin weshalb hierfür keine weitere Freigabe beim Kunden eingeholt wird.
Die Auswahl der Platzierungen erfolgt durch Sabrina Wachter Hochzeitsplanung. Die Erstschaltung kann frühestens Mitte Oktober starten.
Sabrina Wachter Hochzeitsplanung ist dazu berechtigt, die eingesendeten Fotos auch für eine Präsentation auf ihren Social Media Kanälen zu verwenden. Ob, wann, in welcher Form und welche Bilder auf Social Media gezeigt werden, entscheidet die Veranstalterin. Bei Postings wird stets das komplette Team im Text markiert.
D Hausrecht, Verhalten und Haftung
D.1 Hausrecht und Verhalten
Der Veranstalter und die Location Spinnsaal – Fabrik Klarenbrunn – Bludenz üben während der Veranstaltung das Hausrecht aus.
Besucher, die den Ablauf stören, andere Gäste oder Dienstleister belästigen oder gegen Anweisungen des Personals verstoßen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
D.2 Haftung
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für Wertgegenstände oder persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzende Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
Zusätzlich der hier aufgeführten Bestimmungen ist den Hausregeln der Fabrik Klarenbrunn – Bludenz Folge zu leisten.
Sabrina Wachter Hochzeitsplanung schuldet keinen konkreten Erfolg, keine erfolgreichen Vertrags- oder Geschäftsabschlüsse und keinerlei wirtschaftliche oder sonstige Vorteile der Kunden.
Vereinbarungen abseits dieser Bedingungen sind für die Veranstalterin nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten werden. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Sabrina Wachter Hochzeitsplanung und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Bludenz als vereinbart.
Vandans, März 2026
Sabrina Wachter Hochzeitsplanung